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Aktuelles / Corona

Aktuelles

Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die sich insbesondere für Franchise-Unternehmen zum Themenkomplex Coronavirus und Versicherungen ergeben.
Mai 2020
https://www.franchiseuniversum.de/ratgeber-podcast/franchise-corona-impulse-versicherungen/
März 2020
März 2020

Coronavirus - gibt es für Franchise-Unternehmen in Deutschland Versicherungsschutz?

Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Es macht sich zunehmend im Alltag in Deutschland bemerkbar.

Unsere Antworten zu Fragen, die den Versicherungsschutz deutscher Franchise-Unternehmen betreffen.
Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Es macht sich zunehmend im Alltag in Deutschland bemerkbar.
Auf freiwilliger Basis kam es bereits zu Unternehmensschließungen, Veranstaltungen und Messen werden abgesagt oder bestenfalls verschoben. Auch ist künftig mit Problemen in der Produktion zu rechnen, da chinesische Zulieferer ausfallen.

Immer mehr Anfragen von unseren Franchise-Kunden erreichen uns zu diesem Thema.
Deshalb hier unsere Antworten zu den zentralen Fragen:

Gibt es in bestehenden Policen eine Absicherung gegen eine solche Pandemie?

Versicherungsschutz dieser Art wurde in der Vergangenheit kaum angefragt. Die bestehenden Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungspolicen bieten derzeit standardmäßig lediglich Versicherungsschutz im Falle eines echten Sachschadens durch eine versicherte Gefahr und am Versicherungsort. 

Steht der Betrieb z.B. wegen eines Feuers oder Sturms längere Zeit still, ist der Schaden gedeckt. Wird der Betrieb jedoch aufgrund des Corona-Virus geschlossen, werden derzeit die Kosten von keiner Versicherung übernommen.

Ist der Abschluss einer solchen Police in Deutschland jetzt noch möglich?

Aufgrund der aktuellen Schaden- und Risikosituation in China und dem zu erwartenden Verlauf in Deutschland ist im Moment keine Absicherung gegen ein solches Risiko mehr möglich.

Es ist außerdem davon auszugehen, dass erst nach Beruhigung der Pandemie-Lage und nach Analyse des Verlaufs mit Versicherungslösungen am Markt zu rechnen sein wird. Allerdings wäre dann auch sehr genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz gewährt wird. Ob die Leistung erfolgt, wenn es sich um „übertragbare Krankheiten“, meldepflichtige Krankheiten oder „massenhaften Ausbruch“ handelt, sollte genau betrachtet werden. Zumal sicher eine staatliche Behörde für die Region, in der sich das versicherte Risiko befindet, die Einstellung bzw. Schließung des Betriebs anzuordnen hat. Hier käme es ebenfalls auf die vertragliche Vereinbarung an.