Corona - sind Ausfallschäden versichert?

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Aktuelles / Corona

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März 2020

Coronavirus – gibt es für Franchise-Unternehmen
in Deutschland Versicherungsschutz?

Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Es macht sich zunehmend im Alltag in Deutschland bemerkbar.
Auf freiwilliger Basis kam es bereits zu Unternehmensschließungen, Veranstaltungen und Messen werden abgesagt oder bestenfalls verschoben. Auch ist künftig mit Problemen in der Produktion zu rechnen, da chinesische Zulieferer ausfallen.

Immer mehr Anfragen von unseren Franchise-Kunden erreichen uns zu diesem Thema.
Deshalb hier unsere Antworten zu den zentralen Fragen:

Gibt es in bestehenden Policen eine Absicherung gegen eine solche Pandemie?

Versicherungsschutz dieser Art wurde in der Vergangenheit kaum angefragt. Die bestehenden Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungspolicen bieten derzeit standardmäßig lediglich Versicherungsschutz im Falle eines echten Sachschadens durch eine versicherte Gefahr und am Versicherungsort. 

Steht der Betrieb z.B. wegen eines Feuers oder Sturms längere Zeit still, ist der Schaden gedeckt. Wird der Betrieb jedoch aufgrund des Corona-Virus geschlossen, werden derzeit die Kosten von keiner Versicherung übernommen.

Ist der Abschluss einer solchen Police in Deutschland jetzt noch möglich?

Aufgrund der aktuellen Schaden- und Risikosituation in China und dem zu erwartenden Verlauf in Deutschland ist im Moment keine Absicherung gegen ein solches Risiko mehr möglich.

Es ist außerdem davon auszugehen, dass erst nach Beruhigung der Pandemie-Lage und nach Analyse des Verlaufs mit Versicherungslösungen am Markt zu rechnen sein wird. Allerdings wäre dann auch sehr genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz gewährt wird. Ob die Leistung erfolgt, wenn es sich um „übertragbare Krankheiten“, meldepflichtige Krankheiten oder „massenhaften Ausbruch“ handelt, sollte genau betrachtet werden. Zumal sicher eine staatliche Behörde für die Region, in der sich das versicherte Risiko befindet, die Einstellung bzw. Schließung des Betriebs anzuordnen hat. Hier käme es ebenfalls auf die vertragliche Vereinbarung an.

Gibt es eventuell andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen?

Laut Aussage des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ist entscheidend für die Fortzahlung der Gehälter in Deutschland ein „arbeitsfähiger und arbeitsbereiter“ Arbeitnehmer. Kann der Arbeitgeber diesen jedoch nicht beschäftigen, aus Gründen, „die nicht in seiner betrieblichen Sphäre liegen“ und die sich für den Arbeitgeber als höhere Gewalt darstellen, kann unter Umständen Kurzarbeitergeld beantragt werden. Dazu würden dann vermutlich auch behördliche Anordnungen gelten, die zu einem Ausfall der Arbeit führen. Dies wäre jedoch zu prüfen. Zumal Arbeitsverträge und Tarifverträge andere Regelungen beinhalten können.

Derzeit prüft die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm für den Fall, dass der Erreger die deutsche Wirtschaft in größerem Umfang treffen sollte. Geplant sollen zum einen allgemeine Maßnahmen sein, die die Konjunktur stützen, wie Steuersenkungen oder verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Zum anderen ist auch Hilfe für die einzelnen Unternehmen geplant, die besonders von dem Virus betroffen sind. Ähnlich den Hilfen für die Opfer von Flutschäden oder für die von der anhaltenden Dürre getroffenen Landwirte.


Was können Franchise-Unternehmen sonst noch tun, um sich abzusichern?

Aufgrund der aktuellen Entwicklung raten wir Franchise-Unternehmen dazu, sich rechtzeitig auf das Eintreten eines eventuellen Notfalls vorzubereiten. Dazu gehört gegebenenfalls auch das Erstellen von entsprechenden Notfallplänen und die Ergreifung verschiedener Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung im Betrieb möglichst gering zu halten.

Auch sollten Verträge mit Kunden und Lieferanten hinsichtlich Klauseln für „höhere Gewalt“ überprüft werden. In diesen Fällen können Kunden oder Lieferanten teilweise oder ganz von der Einhaltung der normalen Zeit- und Kosten-/ Zahlungsanforderungen befreit sein, wenn die Lieferverpflichtungen wegen des Coronavirus nicht zu erfüllen sind.

Fazit

Nach heutigem Stand besteht durch die bestehenden Standard-Verträge kein Versicherungsschutz für ein Schadenereignis wie den Ausbruch des Coronavirus. Rechtzeitige Vorbereitung und umsichtige Planung können jedoch dabei helfen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Inwieweit es staatliche Hilfen gibt ist noch abzuwarten.

Es zeigt jedoch auch, wie wichtig generell eine Absicherung im Falle eines Ertragsausfall-/ Betriebsunterbrechungsschadens ist. Sorgt diese Versicherung schließlich für den Erhalt des qualifizierten Personals und den Ausgleich des entgangenen Gewinns, zumindest derzeit im Falle eines echten Sachschadens. Grund genug, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen.

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